Incoterms 2020 in der Logistik

Incoterms haben die Aufgabe, Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Warenhandel transparent, eindeutig und weltweit anerkannt zu regeln. Die aktuelle Fassung der Incoterms® trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Hier erfahren Sie, welche Änderungen besonders wichtig für die Logistik und Ihr Unternehmen sind.

Was sind diese Incoterms® eigentlich? Incoterms® steht als Abkürzung für International Commercial Terms®. Herausgegeben werden sie seit 1936 in regelmäßigen zeitlichen Abständen von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC). Im internationalen Komitee sitzen über 500 Experten, die diese Klauseln regelmäßig überarbeiten und an die sich kontinuierlich ändernde Handelswelt gewissenhaft anpassen. Die Wichtigkeit steht außer Frage, immerhin kommen die Incotermklauseln in rund 90 Prozent aller weltweiten Kaufverträge zum Einsatz.

Güter werden auf den unterschiedlichsten Wegen befördert – auf der Schiene, im Flugzeug, per Schiff oder auf dem LKW. Die Handelspartner regeln mit den Incoterms-Klauseln als weltweit gültigem Standard nicht nur die Kosten und Verantwortlichkeiten für jeglichen Transportweg, sondern ebenso die Übergabe einer Ware und die Haftung für Beschädigungen oder Verlust dieser. Das sorgt wiederum für eine deutliche Vereinfachung des Handels, da sich so Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen. Die Regeln der Incoterms unterstützen den weltweiten Handel in mehr als 120 Ländern – dafür sind sie in über 30 Sprachen übersetzt.

Was sind die „blauen Klauseln“?

Seit den im Jahr 2010 veröffentlichten Incoterms® 2010 gab es zum ersten Mal eine Einteilung der Klauseln nach der Art des Transportweges, die daraus resultierenden „blauen Klauseln“ eignen sich beispielsweise ausschließlich für den Schiffstransport: FAS (Free Alongside Ship = Frei Längsseite Schiff), FOB (Free on Board, Named Port of Shipment; frei an Bord, benannter Verschiffungshafen), CFR (Costs and Freight = Kosten und Fracht, benannter Ort, d.h. Bestimmungshafen) und CIF (Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht). Im Prinzip wären die Klauseln entbehrlich, denn die Klauseln EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP und DDP eignen sich grundsätzlich für jede Transportart, ebenso für die Verschiffung Schiffstransport. Ebenso könnten eine DAP/DAT-Vereinbarung manche FCA-Lieferung ersetzen – und umgekehrt.

Neuer Term DPU und Wegfall DAT

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Streichung bzw. Aufhebung des Terms DAT (Delivery At Terminal). Die Verwendung dessen ist somit zukünftig nicht mehr möglich, genutzt werden kann jedoch der Term DAP, der für „Delivery At Place“ steht.   Zudem ist ein neuer Term entstanden: DPU steht für Delivery At Place Unloaded. Im Unterschied zur Klausel DAP, bei der die Ware am Bestimmungsort entladebereit geliefert wird, ist bei DPU die Entladung beinhaltet.      

Erfreulich: der Term CIP kommt deutschen Gepflogenheiten entgegen

An den als Institute Cargo Clauses bezeichneten Transportversicherungsbedingungen der IUA (International Underwriting Association of London) richtet sich schon seit jeher weltweit nahezu jegliche Transportversicherung aus. In diesem Rahmen werden drei grundsätzliche Terms für Versicherungen unterschieden:

  • Die Institute Cargo Clauses (C) bieten lediglich einen Mindestversicherungsschutz gegen ausdrücklich vordefinierte Schadensfälle
  • Die Institute Cargo Clauses (B) umfassen zusätzliche Abdeckung für weitere Ereignisse
  • Die Institute Cargo Clauses (A) bieten wiederrum den höchsten Versicherungsschutz und decken alle Risiken mit ab („All Risks“). Zumindest dann, wenn diese nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen aufgeführt werden. 

Eine weitere wichtige Änderung kommt nun bei der CIP-Klausel ins Spiel (Carriage and Insurance Paid; frachtfrei versichert): Hier hat sich die Deckung der Versicherung nachhaltig geändert. So wird nun die Versicherungsdeckung ICC-A (Institut Cargo Clauses: All Risk) benötigt, während CIF weiterhin nur eine Deckung ICC-C (Mindestversicherungsschutz gegen ausdrücklich genannte Schadensereignisse) bietet. Da besonders Deutschland in jeglicher Hinsicht ein Land der „Versicherungsfreunde“ ist, ist es hier nun deutlich einfacher, einen passenden Incoterm für Ihre Lieferung zu nutzen.

Achtung: Bisherige Incoterms® bleiben weiterhin gültig!

Denn: es hängt von der Vertragsgestaltung ab, was vereinbart wurde. Das bedeutet, dass im Vertrag geregelte Sachverhalte, die auf den Vereinbarungen von 2010 beruhen, nicht automatisch ihre Wirksamkeit verlieren. Dennoch bietet die bislang achte Veröffentlichung der Incoterms® 2020 besonders in Zeiten von drohenden internationalen Handelskonflikten weiterhin Verlässlichkeit und Sicherheit für alle Seiten des Handelsgeschäftes. Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Incoterms® 2020, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere geschulten Mitarbeiter beantworten gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch gezielt Ihre Fragen zu den Änderungen.

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